Title: Unforgettable Dining Experience at Bopp'sche Schmiede
Review:
⭐⭐⭐⭐⭐
I'm no stranger to fine dining, having traveled and dined extensively, but my experience at Bopp'sche Schmiede stands heads and shoulders above the rest. This family-run gem, steeped in a rich, century-long tradition, offered more than just food – it offered a wholeheartedly pleasant and memorable experience.
From the moment we arrived, the proprietors welcomed us with genuine warmth and a friendly demeanor that set the stage for the evening. Their knowledgeable recommendations - from the beers to the main courses - were insightful and greatly appreciated.
For my main course, I opted for the ribs with a baked potato. Quite simply, they were the best I've ever had. The meat was succulent and flavorful, and the potato was cooked to perfection. My colleague's choice, the schnitzel in a cheese sauce with mushrooms, was equally commendable. The depth of flavors and the attention to detail were palpable in every bite.
We were informed that the restaurant would be closed for a holiday, which meant we wouldn't have the opportunity to try their steak. However, in a wonderful turn of events, the owners generously brought us a sample of their remarkable steak - a true testament to their commitment to customer satisfaction.
Our meal concluded with a perfectly executed lava cake, served with smooth vanilla ice cream, the crowning glory to an already fantastic meal. And just when we thought we couldn't be more content, we were graciously offered another round of shots, on the house.
As we said our goodbyes, we exchanged appreciations and well wishes. It became evident that Bopp'sche Schmiede is not just a restaurant, but an exceptional dining experience marked by delicious food, sincere hospitality, and a warm atmosphere.
To the team at Bopp'sche Schmiede, your dedication to providing a remarkable dining experience is commendable and greatly appreciated. Five stars don't seem enough to convey the excellence of your service and cuisine. I eagerly look forward to my next visit and to more unforgettable meals. Kudos to a...
Read moreDas Essen hat sehr gut geschmeckt. Qualitativ absolut in Ordnung. Der Service, bzw. die Freundlichkeit der Angestellten war leider unterirdisch. Sehr patzige Antworten auf den Hinweis (obwohl reserviert), dass der Tisch möglicherweise zu klein sei (wir hätten nicht mitgeteilt, dass wir mit 8 Personen und einem Baby kommen - den Nachweis haben wir per Mail). Absolut nicht serviceorientiert und sehr unfreundlich. Auch hatten wir einen Gutschein dabei, den wir einlösen wollten. Dieser - so sagte man uns - sei aber lediglich für den Shop. Auch hier war die Ansprache der weiblichen Servicekraft (oder Chefin?) „unter aller Sau“. Mehrfach wurde betont, dass es doch da stehe und man fast blind sein muss, dies nicht zu erkennen.
Wir würden das Restaurant nicht weiterempfehlen, da wir einfach nicht gut behandelt wurden. So geht man mit keinem Gast um: unfreundlich, patzig und abweisend. Das war unser erster und somit letzter Besuch.
— Die Antwort und der Kommentar der Wirtin ist eine bodenlose Frechheit und stimmt mit der Realität absolut überhaupt nicht überein: wir haben auf keinen Tisch für 9 Personen BESTANDEN, wir haben auf unsere Reservierung hingewiesen (welche wir nachweisen können) und beim Wirt nachgehakt. Die darauffolgende Antwort der Wirtin war absolut unfreundlich. das Kleinkind saß zudem während dem Essen im Stuhl. Ansonsten war der Kleine mit seinem Vater draußen. Auch da stimmt ihre Behauptung nicht! als asozial bezeichnet zu werden, ist die absolute Krönung. Wir waren weder enorm laut (bzw. lauter als andere Gäste) , noch haben wir uns asozial verhalten. Wir haben uns mit unserem Nachbartisch gut verstanden, die jungen Leute haben mit meinem kleinen Neffen noch „gewitzelt“. Die Wirtin behauptete in einem nachträglichen Telefonat, dass sich vor allem diese Gäste von uns gestört gefühlt haben und uns zudem auch als asozial tituliert haben. die Bierdeckel zerrissen und auf den Boden geschmissen, entspricht ebenso wenig der Wahrheit!!! Wir haben die Speisen, die dem 18-Monate alten Kind heruntergefallen sind (ein paar Pommes), noch aufgehoben. Zudem hat sich die Mama - meine Schwester - bei der Wirtin noch entschuldigt. „das Rudel“ bestand sicherlich nicht aus 4 Frauen; es waren zwei. Zählen scheint nicht die Stärke der Wirtin zu sein! Thema Gutschein (Shop): ist man Unternehmer*in findet man eine Lösung und kommt den Gästen, wenn man sie behalten mag, entgegen! Zudem war die HP beim Erwerb des Gutscheins noch etwas anders aufgebaut. Auch wenn man hier als Gast einen Fehler macht, kommt man sich doch entgegen und findet eine Lösung; das ist serviceorientiert! Die Wirtin nicht! Sie beharrt auf Ihre Meinung, Ihr Recht und ist mit den Aussagen enorm unfreundlich (dies belegen zig andere Bewertungen).
Nachdem wir diese unwahrheitsgemäße Antwort gelesen haben, haben wir telefonischen Kontakt gesucht, da mein Vater (und seine Firma), welcher überhaupt nichts mit der Situation zutun hatte, hier namentlich erwähnt wurde. Wieso tut man dies? Es stellte sich heraus, dass die Wirtin auch MEINEN ARBEITGEBER gegoogelt hat und diesen mit in die Situation hineinzog. Was hat mein AG (eine Behörde) mit einem privaten Essen, meiner Freizeit und dieser ehrlichen Bewertung zutun? Zudem wurde meine Schwester am Telefon mehrfach durch die Wirtin beleidigt (dies haben 4 Erwachsene gehört). Wir wurden beispielsweise allesamt als Vollspasten bezeichnet; andere Beleidigungen werde ich hier nicht ausführen. Auch aus anderen Bewertungen ist ersichtlich, dass die Wirtin mit Kritik keineswegs umgehen kann. Sie wird beleidigend und tatsächlich sehr ausfallend (siehe Kommentar und auch das Telefonat). Ein sehr unangenehmer Mensch! Da die Wirtin nun weiß, bei welcher Behörde ich arbeite und dies mehrfach betonte (wieso auch immer), biete ich ihr sehr gerne an, dass wir uns über ihre berufliche Zukunft austauschen und gemeinsam möglicherweise einen „passenderen“ Job für...
Read moreIch war überrascht über die vielen sehr positiven Bewertungen, denn unsere Erfahrung war leider eine andere. Das Essen war qualitativ wirklich gut, daran gibt es nichts auszusetzen. Allerdings ließ der Service stark zu wünschen übrig. Schon bei der Begrüßung wurde deutlich, dass man hier nicht kundenorientiert arbeitet. Auf unsere Nachfrage bezüglich des reservierten Tisches reagierte die Chefin deutlich genervt und wenig lösungsorientiert. Der einzige Lichtblick im Service war eine sehr junge Kellnerin, die freundlich und bemüht war.
Ein weiterer Kritikpunkt: Unser Gutschein wurde nicht akzeptiert, da er angeblich ausschließlich für den Onlineshop gilt. Die Art, wie uns das mitgeteilt wurde, war alles andere als professionell. Anstatt Verständnis zu zeigen, wurden wir in herablassendem Ton darauf hingewiesen, dass der Hinweis deutlich auf der Website stehe. Tatsächlich ist dieser zwar vorhanden, aber in einer anderen Schrift und Farbe, sodass er leicht zu übersehen ist. Dass uns dies passiert ist, ist unser Fehler – die Art und Weise, wie man darauf reagiert hat, war jedoch unfreundlich und wenig gastorientiert. Sie sagte uns im O-Ton mehrfach, dass wir wohl blind seinen.
Unter dem Strich: Gutes Essen, aber kein angenehmes Erlebnis. Aufgrund des unprofessionellen Umgangs werden wir nicht wiederkommen und können das Restaurant auch nicht weiterempfehlen.
Zu der Antwort des Restaurants möchte ich Folgendes klarstellen:
Meine Bewertung basiert ausschließlich auf meiner persönlichen Erfahrung und Wahrnehmung während des Besuchs. Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist es mein Recht, Kritik in Form von Werturteilen zu äußern, solange ich keine bewusst falschen Tatsachen behaupte. Begriffe wie „unfreundlich“ oder „unprofessionell“ stellen zulässige Werturteile dar und fallen ausdrücklich unter die Meinungsfreiheit. Der in Ihrer Antwort zitierte BGH, Urteil v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15 bestätigt genau das: Kritik ist solange zulässig, wie sie nicht allein diffamieren soll oder nachweislich unwahre Tatsachen behauptet. Dies ist hier nicht der Fall. Auch das von Ihnen genannte OLG München, Urteil v. 17.01.2019 – 29 U 1091/18 bezieht sich auf bewusst falsche Tatsachenbehauptungen. Meine Bewertung enthält jedoch keine erdachten Tatsachen, sondern schildert ausschließlich meinen Eindruck. Eine Kritik am „Service“ oder an der „Professionalität“ ist nach ständiger Rechtsprechung ein zulässiges Werturteil. Ihre Antwort hingegen enthält zahlreiche konkrete Vorwürfe gegen mich und meine Familie).§§ 185–187 StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) selbst rechtlich problematisch und geeignet, mein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen.