Ein unvergesslicher Tag in der Orangerie - Perfekter Service und köstliches Essen
Am 24.6.2023 durften wir unsere Hochzeit in der wunderschönen Orangerie feiern und wir können nur begeistert schwärmen. Sowohl unsere Gäste als auch wir waren rundum zufrieden mit dem freundlichen, schnellen und zuverlässigen Service, den wir dort erleben durften.
Für unser Fest hatten wir uns für ein mediterranes Menü und Fingerfood entschieden, und wir wurden nicht enttäuscht. Das Essen war reichhaltig und exzellent zubereitet. Jeder Bissen war ein Genuss für die Sinne. Die Orangerie ist eine perfekte Location für Feiern mit einer Größe von 40-50 Personen. Wir konnten sowohl den Innenbereich als auch die Terrasse für unsere Feier nutzen. Die Atmosphäre war einfach traumhaft.
Besonders erwähnenswert war der Sektempfang, bei dem verschiedene Sirups und Früchte angeboten wurden. Jeder Gast konnte sich seinen eigenen Drink nach Belieben mixen. Dazu gab es ein Fingerfood-Buffet, das alle Gäste begeisterte. Die Vielfalt und Qualität der angebotenen Speisen waren herausragend.
Unsere Hochzeitstorte wurde von der hauseigenen Patisserie gebacken, und sie war einfach köstlich. Die Torten und Kuchen in der Orangerie werden immer frisch zubereitet und sind absolut empfehlenswert. Die Qualität und der Geschmack haben uns und unsere Gäste überzeugt.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmte für uns auf jeden Fall. Wir fühlten uns sehr gut betreut und umsorgt. Besonders hervorheben möchten wir den tollen Service der Mitarbeiterinnen. Sie waren immer freundlich, schnell und zuverlässig. Selbst als die Uhr bereits 1:30 Uhr zeigte, waren sie noch immer voller Energie und hatten immer ein Lächeln auf den Lippen. Ihr Beitrag hat unseren Tag zu etwas Besonderem gemacht, und dafür möchten wir ihnen herzlich danken.
Wir können die Orangerie uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen unvergesslichen Tag mit exzellentem Service, köstlichem Essen und einer traumhaften Atmosphäre verbringen möchte, ist hier genau richtig. Vielen...
Read moreIn den letzten Jahren waren wir oft in der Orangerie zu Gast, es ist ein herrliches Plätzchen und wir waren immer sehr zufrieden. Auch heute wollten wir das herrliche Wetter nutzen und uns dort einen Tisch suchen. Leider waren alle Tische entweder besetzt oder reserviert. Etwas außerhalb standen auch noch Tische, wo zwei Damen Platz genommen hatten, die uns sagten hier müsse man sich selbst bedienen. Was wir auch gewillt waren zu tun. Ich ging hinein und wartete geduldig bedient zu werden. Leider fragte mich niemand, ich bat dann nach einer viertel Stunde ob ich etwas bestellen könnte. Die Dame nahm meine Bestellung auf und meinte das würde aber dauern. Ich sagte ich wolle bitte Kaffee und Kuchen zum mitnehmen und bat um eine Gabel die ich auch zurückbringen würde, da wir an den Tischen Platz genommen hatten, die nicht bedient werden würden. Daraufhin schimpfte eine blonde Bedienung sehr schroff , dass man dort nicht sitzen dürfe und dort gesperrt ist. Daraufhin sagte ich okay, danke dann nicht und ging, ich muss sagen ich war sehr enttäuscht denn ich hätte mich ja quasi selbst bedient und so mit Gästen umzugehen erschreckt mich schon sehr. Als ich zurückkam waren auch dort die restlichen Plätze besetzt. Mein Mann und ich gingen und suchten uns ein nettes Kaffee, welche es in Schärding Gott sei...
Read moreAm 3. August suchten wir bei Regen die Orangerie in Schärding auf, um etwas zu essen und zu trinken. Da im Außenbereich unter den Schirmen kein Platz mehr frei war, begaben wir uns in den Innenbereich. Dort teilte uns die Bedienung mit, dass Hunde verboten seien. Nachdem wir erklärten, dass es sich bei Oskar um einen ausgebildeten Assistenzhund handelt, wurde uns dennoch der Zutritt nur unter der Bedingung gestattet, draußen im Regen Platz zu nehmen.
Gemäß § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dürfen Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes den Zutritt nicht verweigern, sofern keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung entsteht. Dieses gesetzlich verankerte Zutrittsrecht gilt auch dann, wenn Hunde grundsätzlich verboten sind.
Die Verweigerung des Aufenthalts im Innenbereich war daher rechtlich nicht zulässig. Wir entschieden uns, die Orangeria zu verlassen und ein anderes Café aufzusuchen. Das Erlebnis war leider enttäuschend und hätte mit mehr Wissen über die Rechtslage seitens des Personals vermieden werden können. Ich empfehle dringend, das Personal entsprechend zu schulen, um Menschen mit Behinderungen künftig gleichberechtigten Zugang...
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