Vielleicht könnte man diesem netten Herren der immer wieder zur Mittagsruhe nen superlauten Laubbläser benutzt (und einen, wenn man ihn darauf anspricht ob das in der Mittagsruhe sein muss auch noch anpöbelt das es keine Mittagsruhe gäbe), einmal den folgenden Gesetzestext weiterleiten:
Was ist mit Baulärm und Rasenmähern? In Wohngebieten gilt die "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes", auch bekannt als Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung. Paragraph 7 dieser Verordnung besagt, dass Geräte und Maschinen im Freien an Sonn- und Feiertagen gar nicht eingesetzt werden dürfen. Werktags ist die Nutzung nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr erlaubt.
Zu den Geräten und Maschinen zählen beispielsweise:
Rasenmäher Heckenscheren Vertikutierer. Werktags zwischen 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr dürfen folgende Geräte nicht benutzt werden:
Freischneider Grastrimmer Laubbläser Laubsammler Ausnahme: Die Geräte verfügen über das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Verordnung...
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