Die evangelische Kirche (und wohl auch die katholische) erhebt das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen. Kurz gesagt wird die Kirchensteuer (hier Kirchgeld) ab dem Jahr der Eheschließung (ggf. anteilig) dann nicht nur nach dem Verdienst des Kirchenmitglieds berechnet, sondern aus dem Gesamteinkommen der Eheleute (bei gemeinsamer Veranlagung). Begründung: das Kirchenmitglied ist nun leistungsfähiger und soll demnach auch mehr Kirchensteuer bezahlen. Defacto stellt es sich jedoch so dar, dass das ggf. vermögendere "Nicht-Kirchenmitglied" jetzt auf diesem Weg zur Kirchensteuer herangezogenen wird (über die Einkommenssteuererklärung). In der Vergangenheit blieb den Eheleuten nichts weiter übrig, als auch das Kirchenmitglied seinen Kirchenaustritt erklärt, um das ungerechtfertigte Kirchgeld zu vermeiden. Aber Achtung: es sollten beiden Eheleute bereits im Vorjahr der Eheschließung aus der Kirche ausgetreten sein, da sonst für das Jahr der Eheschließung noch anteilig das Kirchgeld berechnet. So ist es mir passiert. Schade, dass die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hierüber nicht von sich aus informiert. Aber sie informiert auf ihrer Seite ja auch nur über den Wiedereintritt und nicht über den Kirchenaustritt. Dass die Kirche mit dieser "Zwangsbeitreibung" ggf. das Gegenteil von dem erreicht, was beabsichtigt ist (Einnahmegenerierung) zeigen die vielen Beispiele der Kirchenaustritte. Und nein, lieber Mensch, der du hier auf meinen Beitrag geantwortet hast: wenn wir in der Vergangenheit und aktuell steuerlich zusammen veranlagt waren/sind, dann aus dem Grund Steuern zu sparen. Zitat Kirche: "Ehepartner, die sich für die Zusammenveranlagung im Rahmen der Einkommensteuer entschieden haben, bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich selbst nicht nur als Lebens-, sondern auch als Wirtschaftsgemeinschaft betrachten. Genau diese Betrachtung drückt sich nämlich in der Anwendung des Splittingtarifs innerhalb der Einkommensteuer aus. Hieraus folgt jedoch, dass die Ehepartner selbst – wie sie es bezüglich der Einkommensteuer auch beanspruchen – für sich eine jeweils hälftige Zuteilung des gemeinsam erwirtschafteten Einkommens vorsehen." Sorry, aber das ist eure verklärende Sichtweise. Aber das habt ihr nun davon: ein weiteres Kirchenmitglied (und damit Kirchensteuer; sorry: besonderes Kirchgeld) verloren. Leute: orientiert euch hier dran: "Vor allem die Zahl der Kirchenaustritte ist massiv gestiegen: Sie lag 2022 mit 380.000 Menschen um ein Drittel höher als im Jahr 2021 " Macht alle mit. Nur gemeinsam sind wird stark. 2023 waren es nochmals 380.000 Kirchenaustritte. Es geht also in die richtige...
Read moreDie Leute sind sehr ab gehoben für ein Christliches Gotteshaus unmöglich und auch nicht an gebracht.Man merkt von Christliche Nächsten Liebe nix bei den Mitarbeitern das sollte...
Read moreGottes Haus bringt Freunde...
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