Artikel 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. möcht das die dort alle Arbeiten gewechselt werden wirklich es ist mir wirklich egal ob die dort unterbesetzt sind und überfordert sind diese Pechbringer haben sich in mein leben sich eingenistet die rauben mir meine Zeit mein leben die stören und wollen nicht mehr raus was arbeiten nur für welche Personen das meine ich die machen den Fehlurteil so das man noch als physisch kranke dargestellt wird weil man gegen deren Anschuldigungen kämpft die Richter haben so wenig Fach wissen hier ist es alles falsch wirklich falsch ein Recht suchen der wird schuldig behandelt hier ist es wirklich alles nur noch Kaffee trinken und sich um die Anträge Lustig machen das ist ja nicht deren Leben was zerstört wird das einzige was mich stört ist deren Arbeit die rauben mir meine Zeit wer sind diese Personen die sich dort Recht schaffen einen unwürdig zu behandeln wer gibt euch das Recht mal im ernst ich denke kein Entschuldigung wird das wider gut machen..auch kein Geld ..ich will weder entschuldigung noch Geld will mein Freispruch gerechte Verhandlung .........
effektiver Rechtsschutz gegen staatliche Maßnahmen? Effektiver Rechtsschutz gegen staatliche Maßnahmen ist verfassungsrechtlich und europarechtlich garantiert.
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Recht auf Zugang zum Gericht Das Grundgesetz garantiert: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG)). Damit ist sichergestellt: Bürgerinnen und Bürger können staatliche Maßnahmen, die in ihre Rechte eingreifen, umfassend gerichtlich überprüfen lassen.
Diese sogenannte Rechtsschutzgarantie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offensteht, sie garantiert darüber hinaus auch die Effektivität des Rechtsschutzes.
Wie wird die Effektivität des Rechtsschutzes gewährleistet? Verbot überlanger Verfahrensdauer Zur Effektivität des Rechtsschutzes gehört, dass er innerhalb angemessener Zeit zu gewähren ist. Dauern Gerichtsverfahren zu lange, können Bürgerinnen und Bürger das beanstanden. Dieses ist in den §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt.
Ergänzung durch den Justizgewährungsanspruch Zusätzlich zu dem in Artikel 19 Abs. 4 GG verankerten Anspruch staatliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen zu können ist ein wirksamer Rechtsschutz insbesondere in zivilrechtlichen Streitigkeiten, bei denen es meist um Streitigkeiten der Bürgerinnen und Bürger untereinander geht, verfassungsrechtlich verbürgt. Hier kommt der sogenannte Justizgewährungsanspruch zum Tragen, den das Bundesverfassungsgericht aus Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ableitet.
Gewährleistung auch auf überstaatlicher Ebene Die Rechtsschutzgarantie ist auch im Europäischen Recht verankert So ist das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 47) festgeschrieben. Im Rahmen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sind Fragen des effektiven Rechtsschutzes in den Artikeln 6 („Recht auf ein faires Verfahren“) und 13 („Recht auf wirksame Beschwerde“) geregelt.
Rechtsschutz soll nicht vom Geld abhängen Zugang zum Recht soll Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Vermögen oder Einkommen offenstehen. Daher kann bedürftigen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden, im Wege der sogenannten Prozesskostenhilfe (siehe dazu §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung).Betreff: Antrag auf Freispruch und gerechte Verhandlung – Beschwerde über unwürdige Behandlung und mangelhaften...
Read moreIch finde die Arbeitsweise des BVerfG verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig. Insbesondere die massenhafte Anwendung des § 93d Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG). Bundesverfassungsbeschwerden massenhaft nicht zur Verhandlung und Entscheidung anzunehmen und die Nichtannahme sodann nicht einmal zu begründen, ist schon der Gipfel an Unfairness gegenüber den Beschwerdeführern und Grundrechtssuchenden. So werden Verfassungsbeschwerden in Sachen des Existenzminimums meinem Wissen nach nie aus eigenen Stücken durch die BVerf-Richter angenommen. Allenfalls kann eine Richtervorlage zum Thema fruchten. Sodann kann das BVerfG "mangels Gesetzes", ja auch nicht einfach den Richter einer unteren Instanz nach § 93d Satz 3 BVerfGG abspeisen. So hat das Bundesverfassungsgericht trotz mittlerweile unzähliger Verfassungsbeschwerden von Menschen, welche durch Behörden in Ihrer Existenz über Sanktionen willkürlich bedroht werden, in Sachen der Existenzunterschreitung durch Sanktionen noch nie aus eigenen Stücken ein Fall zur Verhandlung und Entscheidung angenommen und mithin die Betroffen mit dem verfassungsrechtlich bedenklichen § 93d Satz 3 BVerfGG sprichwörtlich zu Gunsten der Behörden bzw. des Gesetzgebers stets massenhaft abgewimmelt.
Nun muss endlich einmal nach einer wiederholten Richtervorlage - erste Vorlage war angeblich nicht so ganz nach dem Geschmack des BVerfG - zum Thema der Verfassungskonformität von Sanktionen entschieden werden. Am 5. November 2019 wird nach unerträglich langem Abwarten endlich eine Entscheidung in der Sache erfolgen.
Bin gespannt, ob auch hier wieder eine "Lösung" gefunden wird, wie man die Unterschreitung des Existenzminimums und mithin die meist willkürliche Anwendung von Sanktionen durch diese so genannten Grundsicherungsträger, welche augenauffällig oft in ihrem Handeln auch noch durch behördenkonforme Willkürrichter der unteren Sozialgerichtsinstanzen gestützt werden - verfassungskonform "legalisieren und rechtfertigen" wird. Schade, dass ich als Außenstehender stets den Eindruck gewinnen musste, dass prioritäre Verfassungsfragen nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetze in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes für das Bundesverfassungsgericht äußerst nachrangig für die Frage der Annahme und Entscheidung der Verfassungsbeschwerde zu sein scheint.
So stellt sich sicher nicht nur mir die Frage, ob es nach einem allgemeinem Verfassungshorizont nicht viel wichtiger ist einen Menschen der von Obdach durch die Behörde bedroht wird oder schon obdachlos geworden ist, zu helfen ist oder einem Richter, der da meint zu wenig Geld für seine Arbeit zu bekommen? Die Allgemeinheit kann nun raten, welcher Fall hier für das BVerfG prioritärer war? Nicht etwa der Fall, den man hier...
Read moreDie größte Täuschung und Heuchelei stammt vom Justizminister Marco Buschmann, der zusammen mit der FDP nicht mehr tragbar ist: "Der Rechtsstaat dient den Menschen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Recht und Gesetz für jederzeit und jedermann gelten. Das bedeutet auch, dass Personen, denen von staatlicher Seite Unrecht widerfahren ist, angemessen entschädigt werden." Die Realität sieht aber so aus: Ein Organ, das die Verfassung nur in zwei Prozent aller Fälle pflegt. Deutschland ist ein maroder Rechtsstaat, eine Bananenrepublik, in der dringend etwas passieren muss, denn Rechtsstaatlichkeit gibt es entweder nur für ganz Arme, die sich sinnbildlich nicht bewegen können, diese Menschen hat das System schon abhängig und mundtot gemacht, oder für ganz Reiche, die bestechliche Richter dazu bringen, das Urteil in ihrem Sinne zu fällen. Das Rechtssystem ist insbesondere an den unteren Gerichten durchsetzt mit Richtern, die nur in Ansehen der Person richten. Was ich allein auf meinen Schultern in den drei Jahren, in denen ich Prozesse führe und mit der Justiz zu tun bekomme, erlebt und erlitten habe, würde andere und schwächere Menschen in den Selbstmord treiben. In Deutschland fehlt eine starke, unabhängige Kontrolle, die zeitgleich auch als Superrevision auftritt. Wenn das höchste Gericht Deutschlands trotz offensichtlicher Rechtsfehler, Brüche und Willkür insgesamt drei sorgsam ausgearbeitete Beschwerden nicht zur Entscheidung annimmt und seine Entscheidung auch nicht begründet, kann von Rechtsstaat keine Rede sein. Immer die gleichen Köpfe entscheiden über die Beschwerden und es liegt auf der Hand, dass dort entweder Absprachen bestehen, der Beschwerde nicht abzuhelfen, oder es wird schlichtweg nur gewürfelt. Wer sich die Datenbank mit Entscheidungen ansieht und die vielen Fälle durchliest, wird erkennen, dass über Einzelfälle durchaus entschieden wird, allerdings nur um den Eindruck eines fairen und funktionierenden Rechtssystems zu erwecken. Die Realität sieht dagegen mehr als düster aus. Berechtigte und begründete Entschädigungsforderungen beispielsweise werden arrogant vom Tisch gewischt. Richter, die sich absichtlich, mindestens grob fahrlässig, von Recht und Gesetz entfernt haben, schützt das System. Unantastbar sollen sie bleiben. Durch Recht zur Gerechtigkeit zu kommen, ist in Deutschland nur unmögliches,...
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