Man muss vorab jeden Gast (mit Personalausweis-nervig!) online einchecken. Im Anschluss erhält man den Schlüsselcode sowie weitere Infos per WhatsApp.
Mit Schrecken stellten wir fest, dass es sich um eine ganz andere Adresse handelt wie ursprünglich von uns geplant. Kein Parkplatz in der Nähe und viel zu weit weg von unserer Abend Veranstaltung.
Soviel vorab: von Seiten numa kein Entgegenkommen, auch nicht, nachdem booking zweimal um Kulanz gebeten hat.
Es stellte sich heraus, dass ich wohl versehentlich ein falsches Apartment gebucht habe. Dabei ist es nicht hilfreich, dass alle Angebote untereinander bei Booking erscheinen und sich in der Namensgebung kaum unterscheiden. Bei Google wurde zu dem Zeitpunkt auch nur ein Eintrag zu numa gefunden, obwohl numa, wie ich nun verstanden habe, mehrere Apartments über die ganze Stadt verteilt anbietet. Für mich entstand der Eindruck, dass es sich um ein Gebäude mit mehreren Apartments handelt. Im Grunde garnicht mal so abwegig...
Schade daran ist, dass numa kein Interesse daran hatte mit uns zusammen eine Lösung zu finden. Obwohl das ursprünglich gewünschte Apartment auf booking weiterhin (für 4 Personen) angeboten wurde, hat man uns keine Umbuchung ermöglicht. Angeblich sei es ein Fehler, dass es verfügbar ist und ausserdem sei es auch nicht für 4 Personen geeignet. Wir haben daraufhin mitgeteilt, dass wir das Apartment nicht beziehen werden. Nicht einmal die üblichen 10% wurden uns erlassen.
Zitat: "Deutsches Anwaltsregister
Vertragsrecht | 13.06.2014
Verschiedene Hotelketten verlangen bei der Stornierung eines Hotelzimmers 100 % des Zimmerpreises. Diese Praxis ist nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale unzulässig.
Die Hotelanbieter hatten in ihren Geschäftsbedingungen verlangt, dass im Falle eine Stornierung der gesamte Preis gezahlt werden muss. Das ist aber nicht zulässig.
Bei einer Stornierung muss sich das Hotel gemäß § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB) die sogenannten „ersparten Aufwendungen“ anrechnen lassen. So erspart sich das Hotel bei einer Nichtanreise in jedem Fall die Zimmerreinigung.
Die ersparten Aufwendungen betragen nach Empfehlung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) 10 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Daher können Kunden in jedem Fall verlangen, dass 10 % in Abzug gebracht werden. ... Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt damals eine Quote von 20 % als ersparte Aufwendungen für angemessen (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.05.1991, Az. 10 U 191/90)."
Zu allem Überfluss hat man uns danach 10(?) mal eine Nachricht zur Bewertung ohne den Link zur Bewertung geschickt. Der Wunsch von einer weiteren Kontaktaufnahme abzusehen wurde nicht respektiert.
Wir sind aus genannten Gründen sehr enttäuscht und buchen zukünftig wieder bei klassischen Gastgebern, die ein Interesse daran haben, dass es ihren...
Read moreWe stayed in September 2025 for one night with our kids. Came late evening and left the next day early morning so we didnt have a chance to use all the facilities. Overall we enjoyed very much however I would recommend to focus more on cleanliness of the floor. My kids had almost black feets. Stepping on tiny dirt which was left on our feets wasnt something we were expecting. Also, have a look on the light in the bathroom…. The dust wasnt cleaned for weeks. On the other hand, breakfast were just stunning! We loved it so so much!!!! Also the bed and whole design if the appartment is new.|I truly believe that you can work on this imperfection and we will be more than happy to...
Read moreGood location with a half hour walk to the centre. Two good bedrooms but third was a bit small. Louis enjoyed the single bunk bed. Shower room and shower was great and separate toilet useful. Took off one star as there was a two ring burner and small microwave only which wasn’t enough to cook on for five of us. Otherwise it was well furnished and clean. Loved Salzburg and hope to come back after the madnesses dies down. Last weekend...
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